Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen – Existenzgründer, Freiberufler und Selbstständige. Verbraucher können nach §355 BGB im Rahmen des Widerrufsrechtes von einem einmal geschlossenen Vertrag zurücktreten. Für Unternehmer aller Art und selbst für Existenzgründer in der Vorgründungsphase gilt dieses Recht allerdings nicht.